FINTA-Statut

Fassung vom 15. August 2023

§ 1 Mindestquotierung:

  1. Alle gewählten Gremien, Organe, Präsidien und gleichberechtigten Ämter der Pixelgrüne sind mindestens zur Hälfte mit Frauen oder mit inter, nichtbinären, trans oder agender Personen („FINTA“) zu besetzen. Steht nur ein ordentlicher Platz zur Wahl, ist dieser grundsätzlich mit jeder zweiten Amtszeit mit einer FINTA-Person zu besetzen.
  2. Die Plätze, für die sich nur FINTA-Personen bewerben können, werden als quotierte Plätze bezeichnet. Auf offene Plätze können alle Mitglieder kandidieren.
  3. Sollte keine Person aus dem Kreis der FINTA auf einen quotierten Platz kandidieren oder gewählt werden, bleiben diese Plätze unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, diese Plätze zu öffnen.
  4. Das FINTA-Forum (§2) entscheidet, wenn ein quotierter Platz unbesetzt bleibt, ob der noch zu besetzende offene Platz für alle Mitglieder freigegeben wird. Bei Besetzung des offenen Platzes mit einer Person, die nicht FINTA ist, ist das Gremium nämlich nicht mehr mindestens zur Hälfte mit FINTA-Personen zu besetzen. Wird dies abgelehnt, bleibt auch dieser Platz unbesetzt.

§ 2 Frauen, Inter, Nichtbinär, Trans, Agender Forum („FINTA-Forum“):

  1. Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten Frauen, inter, nichtbinären, trans und agender Personen unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein FINTA-Forum abhalten wollen. Der Antrag wird mit einer Pro- und einer Contra-Rede behandelt, eine Öffnung der Debatte ist möglich. Die anwesenden Personen beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FINTA-Forums das Ergebnis dem gesamten Gremium mit. Die Organisator*innen sind für ein Parallelprogramm für alle, die nicht am FINTA-Forum teilnehmen, verantwortlich. Das FINTA-Forum gilt als Teil des jeweiligen Gremiums. Auf dem FINTA-Forum können die anwesenden Frauen, inter, nichtbinären, trans und agender Personen:
    1. über die Öffnung von offenen Plätzen für alle Mitglieder entscheiden, soweit vorher zu besetzende FINTA-Plätze nicht besetzt werden konnten,
    2. ein Frauen, inter, nichtbinär, trans und agender-Votum (FINTA-Votum) beschließen,
    3. ein Frauen, inter, nichtbinär, trans und agender-Veto (FINTA-Veto) aussprechen.
  2. Öffnung von offenen Plätzen:
    1. Sollte keine Frau, inter, nichtbinäre, trans oder agender Person auf einen quotierten Platz kandidieren oder gewählt werden, bleiben diese Plätze unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, diese Plätze zu öffnen.
    2. Auch offene Plätze müssten für den Fall, dass keine Frau, inter, nichtbinäre, trans oder agender Person auf einem quotierten Platz kandidiert oder gewählt wurde, aufgrund der Regel, dass alle Gremien mindestens zur Hälfte mit Frauen, inter, nichtbinäre, trans oder agender Person besetzt werden müssen (vgl. §1), unbesetzt bleiben. Diese Regel kann aber von einem FINTA-Forum aufgehoben werden.
    3. Das FINTA-Forum entscheidet, ob und in welcher Anzahl die noch zu besetzenden offenen Plätze für alle Mitglieder freigegeben werden. Wird die Öffnung eines oder mehrerer Plätze abgelehnt, bleiben auch diese Plätze unbesetzt.
  3. FINTA-Votum / FINTA-Veto
    Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen, inter, nichtbinären, trans oder agender Personen berühren oder von denen diese besonders betroffen sind, haben die FINTA Personen die Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung nur unter den FINTA Personen durchzuführen. Es kann ein FINTA-Votum, ein FINTA-Veto oder ein FINTA-Votum verbunden mit einem FINTA-Veto beschlossen werden. Ein FINTA-Votum ist eine nicht bindende Empfehlung. Die Entscheidung über diese Anträge wird mit absoluter Mehrheit getroffen. Sollten die Abstimmungsergebnisse zwischen der Entscheidung des FINTA-Forums und der Gesamtversammlung voneinander abweichen, hat das FINTA-Veto aufschiebende Wirkung, soweit es vorher beschlossen wurde. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden. Ein erneutes FINTA-Veto in der gleichen Sache ist nicht möglich.

§ 3 Redelisten

Die Redeleitung hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen, welches das Recht von Frauen, inter, nichtbinären, trans und agender Personen auf die Hälfte der Redezeit gewährleistet, gegebenenfalls auch die Führung getrennter Redelisten. Nach dem letzten Beitrag der FINTA-Liste kann die Diskussion nur durch ein FINTA-Votum weitergeführt werden. Die Diskussionsleitung ist mindestens zur Hälfte von FINTA-Personen zu übernehmen.

§ 4 Politische Weiterbildung

Die politische Weiterbildung hat bei den Pixelgrünen einen hohen Stellenwert. Bei Seminaren und Veranstaltungen wird angestrebt, dass FINTA-Personen mindestens die Hälfte der Teilnehmer*innen ausmachen. Falls ein Auswahlverfahren notwendig ist, werden FINTA-Personen bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Zudem ist bei der Organisation und Planung von Veranstaltungen der Pixelgrüne, z.B. bei Seminaren oder Podiumsdiskussionen, darauf zu achten, dass mindestens die Hälfte der eingeladenen Referent*innen FINTA-Personen sind.