1. Kommunikation und Umgangston
- Respektvolle Sprache: Wir kommunizieren sachlich und verzichten auf
Beleidigungs- oder Aggressionsformen.
- Kein aggressives Auftreten: Die Nutzung von dauerhafter Großschreibung
(„Schreien“) oder ein einschüchternder Tonfall widersprechen unserem Ziel
eines sicheren Raums.
- Integrität von Aussagen: Wir geben Aussagen anderer Mitglieder
wahrheitsgetreu wieder; die bewusste Falschdarstellung von Tatsachen oder
Zitaten ist untersagt.
- Konfliktkultur: Wir führen Diskussionen konstruktiv und bleiben bei den
Fakten. Das bewusste Verfälschen von Aussagen anderer sowie die gezielte
Eskalation von Nebensächlichkeiten sind untersagt. Wir begegnen uns mit
Aufrichtigkeit; Manipulationen oder das bewusste Verbreiten von
Unwahrheiten widersprechen unserem Vereinszweck.
2. Verantwortungsbewusstsein und Einsicht
- Fehlerkultur: Von Mitgliedern wird erwartet, dass sie Eigenverantwortung
für ihr Handeln übernehmen und bei Fehlverhalten echte Einsicht zeigen,
statt die Situation durch “Zurückrudern” zu verharmlosen.
- Keine Ausgrenzung: Jedes Verhalten, das darauf abzielt, andere Mitglieder
aus dem Verein oder der Gemeinschaft zu drängen, wird als schwerer Verstoß
gegen unsere Grundsätze gewertet.
- Integrität und Vertrauensschutz: Wir schaffen einen sicheren und
diskriminierungsfreien Raum für alle Mitglieder. Das gezielte
Diskreditieren, Lächerlichmachen oder Herabwürdigen von Personen, ob in
deren Anwesenheit oder abwesend, untergräbt das interne Vertrauen massiv.
Wir lehnen jedes Verhalten ab, das darauf abzielt, Mitglieder
einzuschüchtern oder sie durch ein toxisches Umfeld aus der Gemeinschaft
zu drängen.
3. Vereinsbezug
- Politischer Kontext: Obwohl sich der Verein zu den Grundwerten von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bekennt und inhaltlich zuarbeitet, ist eine entsprechende
Mitgliedschaft nicht erforderlich. Alle Vereinsmitglieder – unabhängig von
ihrer Mitgliedschaft bei Bündnis90/DIE GRÜNEN – haben dieselben Rechte und
Pflichten. Keine Person wird minderwertiger oder höherwertiger betrachtet.
Wir vermeiden Angriffe oder Provokationen.
Handlungsleitfaden für den Vorstand
Wenn ein Mitglied dieses toxische Muster zeigt, stehen dem Vorstand folgende
Instrumente zur Verfügung:
Schritt 1: Das dokumentierte Klärungsgespräch
- Vorgehen: Der Vorstand lädt die Person zeitnah zu einem Gespräch ein, um
die Vorfälle konkret zu benennen.
- Ziel: Es wird klargestellt, dass dieses Verhalten den Vereinszielen
schadet. Die Person erhält die Chance, ihr Verhalten zu reflektieren.
Schritt 2: Die förmliche Abmahnung
- Vorgehen: Zeigt die Person keine Einsicht oder wiederholt das Verhalten
(bspw. erneutes aggressives Auftreten), spricht der Vorstand eine
schriftliche Abmahnung aus.
- Inhalt: Die Abmahnung dokumentiert die Verstöße gegen den Verhaltenskodex
und setzt eine klare Erwartungshaltung für die Zukunft.