Beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 02.11.2025
Vorwort
Diese Ordnung regelt die finanziellen Angelegenheiten des Vereins auf Grundlage seiner Satzung.
§ 1 Einnahmen des Vereins
(1) Es werden verpflichtende Mitgliedsbeiträge in Höhe von 0€ erhoben. Mitglieder können in Absprache mit dem Vorstand freiwillige Mitgliedsbeiträge zahlen.
(2) Die finanziellen Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus:
- Spenden
- Zuschüssen
- Förderbeiträgen
- Mitgliedsbeiträgen
- Sponsoring
(3) Spenden kommen dem Gesamtverein zugute, sofern sie nicht ausdrücklich einem bestimmten Projekt zugewiesen werden.
(4) Öffentliche Zuschüsse fließen in den Gesamthaushalt des Vereins. Zweckgebundene Zuschüsse sind entsprechend ihrer Zweckbindung einzusetzen.
§ 2 Ausgaben des Vereins
(1) Der Vorstand durch den Kassenwart verwaltet das Vereinskonto sowie die Einnahmen und Ausgaben des Vereins im Auftrag des Vorstands.
(2) Der Vorstand ist gemeinsam berechtigt, Rechtsgeschäfte im Namen des Vereins einzugehen.
(3) Ausgaben erfordern die vorherige Zustimmung des Vorstands, wenn die Höhe der für das Vorhaben erforderlichen Ausgaben 50 Euro überschreitet. Die Teilung eines wirtschaftlichen Vorgangs mit der Absicht, eine Abstimmung des Vorstands zu umgehen, ist unzulässig.
(4) Transaktionen werden über das offizielle Vereinskonto über den Kassenwart abgewickelt.
§ 3 Jahresabschluss, Rechnungsprüfung
(1) Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung einen Jahresabschluss vor, in dem alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins nachgewiesen werden.
(2) Die Mitgliederversammlung kann nach der Veröffentlichung des Jahresabschlusses mit absoluter Mehrheit eine Rechnungsprüfung anordnen. Sie wählt dabei mindestens ein vorstandsfernes Vereinsmitglied zur Kassenprüfung. Diese erhält Einblick in alle Dokumente des Vereins, die das Finanzwesen betreffen und veröffentlicht einen Bericht zu Untersuchung, möglichen Auffälligkeiten und Empfehlungen für das kommende Haushaltsjahr.
(3) Bleibt eine Rechnungsprüfung aus, wird im Anschluss über die politische und finanzielle Entlastung des Vorstands abgestimmt.